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Immobilienbewertung

Es gibt diverse Gründe, die eine Gutachtenerstellung notwendig machen. Beispielsweise durch die Bank oder das Gericht aufgetragene Verpflichtungen oder bei einem Hauskauf oder -verkauf.

Dabei bieten wir folgende Level der Immobilienbewertung an:

  • Verkehrswertgutachten i.S.d. § 194 BauGB 
  • Kurzgutachten
  • Immobilienkaufberatung
  • Gutachten zur Restnutzungsdauer der Immobilie
  • Marktpreiseinschätzung von Immobilien in Hamburg

Die Durchführung der Bewertung erfolgt durch einen Sachverständigen für Immobilienbewertung D1 (DEKRA zertifiziert) und geprüften Immobilienbewerter (Sprengnetter), Sachverständigen für Bauschadenbewertung (Schäden an Gebäuden, DEKRA zertifiziert).