Es gibt diverse Gründe, die eine Gutachtenerstellung notwendig machen. Beispielsweise durch die Bank oder das Gericht aufgetragene Verpflichtungen oder bei einem Hauskauf oder -verkauf.
Dabei bieten wir folgende Level der Immobilienbewertung an:
- Verkehrswertgutachten i.S.d. § 194 BauGB
- Kurzgutachten
- Immobilienkaufberatung
- Gutachten zur Restnutzungsdauer der Immobilie
- Marktpreiseinschätzung von Immobilien in Hamburg
Die Durchführung der Bewertung erfolgt durch Sachverständige für Immobilienbewertung D1 (DEKRA zertifiziert) und geprüfte Immobilienbewerter (Sprengnetter).